02.07.2002 Ausstellung der Urkunde "Erlaubnis der Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" vom Gesundheitsamt Stuttgart
Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt Darmstadt
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Heilpraktiker (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Rechtsgrundlage:
§1HPG und 1. DVO vom 17.2.1939
Geltungsbereich:
Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.
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